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B2B Houses
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Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, da deren Unkenntnis kein Grund für eine Beschwerde sein kann. Bautischlerarbeiten umfassen Fenster, Schiebewände, Fensterläden und Haustüren aus Holz, Kombinationen aus Holz und Aluminium und/oder Kunststoffen.

1. VALIDITÄT DES ZITATS

Ein Angebot gilt innerhalb des Rahmen der Positionen, Mengen, Beschreibungen und anderer Elemente, die das Angebot ausmachen, als gültig. Durch die Ausstellung eines neuen Angebots wird das vorherige Angebot vollständig annulliert. Der Kunde garantiert die Richtigkeit der für die Erstellung des Angebots erforderlichen Daten. Das Angebot ist für Jelovica, d.o.o. (im Folgenden als Unternehmen bezeichnet) nur innerhalb der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer gültig und verbindlich.

2. ABMESSUNGEN

Das Unternehmen übernimmt die Verantwortung für die Eignung und Genauigkeit der Tischlermaße, wenn der Kunde die Tischlerei basierend auf den von Ingenieuren, Vermessern oder autorisierten Vertretern des Unternehmens durchgeführten Aufmaßen bestellt und ein Angebot inklusive Montage erhält. Die genauen Positionen und Öffnungen der Tischlerarbeiten werden während des Aufmaßes bestimmt und auf dem Aufmaßblatt und in der endgültigen Version des Angebots angegeben. Der Kunde muss den Verkäufer oder die Installateure auf eventuelle Hindernisse (versteckte Installationen, Rohrleitungen, elektrische Leitungen usw.) hinweisen, andernfalls trägt er die Kosten für eventuelle Schäden an solchen Installationen und Verzögerungen bei der Installation.

Bei der Vermessung muss der Kunde oder sein Vertreter anwesend sein und die Installationsdetails müssen vereinbart werden, da sie die Grundlage für die Erstellung des endgültigen Angebots bilden.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Preise des Unternehmens verstehen sich als Nettopreise ohne Steuern, einschließlich der Standardproduktverpackung. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern, wenn die Mengen, Beschreibungen oder Positionen, die einen wesentlichen Bestandteil des Angebots darstellen, geändert werden. Es behält sich außerdem das Recht vor, die Konstruktion von Fenstern/Türen/Rollläden aufgrund baulicher Gegebenheiten – das heißt technischer Details oder technischer Vorschriften – zu ändern.

Zahlungsbedingungen für Privatkunden:

  • 50 % Vorauszahlung in Form eines zinslosen Vorschusses, die restlichen 50 % vor der Lieferung/Montage;
  • 100 % Vorauszahlung in Form eines zinslosen Vorschusses;
  • 100%ige unwiderrufliche Bankgarantie;
  • Bei Verkaufsangeboten gelten Verkaufsrabatte;
  • Rabatte können nicht kombiniert werden;
  • Der Kunde zahlt den Kaufpreis auf das Bankkonto von Jelovica d.o.o., und zum Zweck der Überweisung oder Referenz wird die Referenznummer des aktuellen Angebots auf den Zahlungsanweisungen angegeben.

Bis zur endgültigen Bezahlung bleiben die Waren Eigentum des Unternehmens und werden nicht aus dem Lager versandt.

Die Zahlungsbedingungen für Großhandelskunden werden im Rahmen des jeweiligen Vertrags vereinbart.

MEHRWERTSTEUERSÄTZE:

  • 22 % – allgemeiner Satz;
  • 9,5 % – für den Wohnungsbau (für natürliche Personen – slowenische Staatsbürger mit einem Gebäude in Slowenien, die einen Kauf inklusive Montage tätigen; das bedeutet die Montage von Türen und Fenstern im Wohngebäude des Käufers – unverbindlich, der Kunde weist dies dem Verkäufer mit folgender Erklärung nach): Erklärung für 9,5%ige Mehrwertsteuer: Ich erkläre, dass ich der Eigentümer der Wohnräume bin und dass die oben bestellte Haustechnik in den Wohnräumen an der Installationsadresse installiert wird. Die Immobilie ist für einen langfristigen Wohnaufenthalt bestimmt. Die Mehrwertsteuer beträgt 9,5 %, da die Installation von Jelovica okna, d.o.o., oder seinem bevollmächtigten Subunternehmer durchgeführt wird (ZDDV und die Vorschriften zur Mehrwertsteuer – Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 13/11 – offizielle konsolidierte Fassung, 18/11, 87/11, 38/12 und 83/12)
  • Bei juristischen Personen, die einen Kauf inklusive Montage tätigen, wird die Mehrwertsteuerrechnung gemäß der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nach Artikel 76a des ZDDV-1 an den Kunden weitergegeben.

4. BESTELLUNG

Die Vorlage einer unwiderruflichen Bankgarantie oder die Zahlung eines Teil- oder Gesamtvorschusses ist die endgültige Bestätigung der Bestellung durch den Kunden. Es wird außerdem davon ausgegangen, dass der Kunde mit dem Inhalt des Angebots, den Verkaufsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist und diesen zustimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in allen Jelovica-Verkaufsstellen, Service-Centern und unter www.jelovica-okna.si öffentlich zugänglich.

5. LIEFERFRIST UND LIEFERUNG

Die Lieferfrist ist im Angebot angegeben und beginnt:

  • Drei (3) Arbeitstage nach Eingang der Vorauszahlung auf dem Transaktionskonto des Unternehmens;
  • Wenn alle für die Herstellung der Türen und Fenster erforderlichen technischen Daten bekannt sind.

Alle Änderungen müssen innerhalb von 3 Werktagen nach der Vorauszahlung schriftlich mitgeteilt werden. Die Lieferfrist wird dann entsprechend angepasst. Die Lieferzeiten gelten nicht während des Tarifurlaubs.

Übernahme von Waren: Wenn der Kunde die Installation nicht innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Bereitstellung der Ware abnimmt oder zulässt, können wöchentlich Lagergebühren in Höhe von 1 % des Warenwerts berechnet werden. Die Waren können montags bis freitags von 7:00 bis 15:00 Uhr abgeholt werden, mit einer Vorankündigung von mindestens einem Arbeitstag. Die Waren müssen bei der Übernahme inspiziert werden. Danach können sie weder umgetauscht noch zurückgegeben werden. Wenn die Tischlerarbeiten vom Kunden installiert werden, kann dieser keine Mängel geltend machen, die auf eine unsachgemäße Installation oder Beschädigung während der Handhabung zurückzuführen sind.

6. ZUSÄTZLICHE ARBEITEN

Unvorhergesehene zusätzliche Arbeiten werden separat berechnet (die Lieferzeit verlängert sich entsprechend).

7. TRANSPORT VON JELOVICA-PRODUKTEN

  • Wenn die Gesamtsumme für die Montage mindestens 164,25 € (bzw. 183 € mit 22%iger MwSt.) beträgt oder wenn der Wert der Nettobestellung ohne Montage höher als 2000,00 € ist, hat der Kunde Anspruch auf eine einmalige kostenlose Lieferung innerhalb Sloweniens mit Straßentransport auf einer Straße, die den Transport mit einem Lastkraftwagen erlaubt, dessen Gesamtgewicht 3 Tonnen nicht übersteigt. Wenn auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers ein zusätzlicher Transport erforderlich ist, wird dieser gemäß der geltenden Preisliste des Unternehmens berechnet;
  • Wenn die untere Kaufgrenze nicht erreicht wird, wird der Transport für jeden zusätzlichen Kilometer vom und zum nächstgelegenen BSC (Business Service Centre) des Kunden mit 1,00 €/km berechnet. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte aus dem Fahrzeug (Transporter oder LKW) zu entladen;
  • Transport bedeutet, dass das Unternehmen die Produkte an die Einrichtung liefert und der Kunde verpflichtet ist, die Produkte abzuladen und die Art der Bestellung zu berücksichtigen (z. B. erfordern schwerere und größere Produkte mehr Personen beim Abladen und der Handhabung);
  • Der Transport der Produkte erfolgt nach einem im Voraus vereinbarten und zwischen dem Kunden und dem Verkäufer abgestimmten Zeitplan.

8. MONTAGE UND DEMONTAGE

Der Montagetermin wird nach Fertigstellung der Tischlerei vereinbart.

Um eine ununterbrochene Montage zu ermöglichen, muss der Kunde bis zum Datum der Montage Folgendes tun:

  • Sorgen Sie für Zugang und Öffnungen für den reibungslosen Einbau von Türen und Fenstern;
  • Schützen Sie das Eigentum im Gebäude, schützen Sie den Bodenbelag und versichern Sie das Gebäude;
  • Definieren Sie, in welcher Tiefe von der Außenkante der Wand die Fenster eingebaut werden sollen;
  • Sorgen Sie für den Zugang zu dem Ort, an dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen, sowie für einen Grundschutz und Strom;
  • Legen Sie fest, wo das linke und das rechte Fenster angebracht werden sollen;
  • Bei Messungen in einem Neubau geben Sie bitte die Höhe des fertigen Belags an(Höhenlinie oder Nivellierlinie);
  • Bei Arbeiten in der Höhe, bei denen die Installation nicht vom Boden aus durchgeführt werden kann, muss der Kunde eine Konstruktion bereitstellen, die ein sicheres Arbeiten ermöglicht;
  • Bei Arbeiten in der Höhe ist der Kunde verpflichtet, den Verkäufer im Voraus (zum Zeitpunkt der Bestellung) zu informieren, denn es ist notwendig, die Art der Installation zu vereinbaren und die Plattform zu besorgen oder einen Aufzug zu bestellen;
  • Sollte sich rund um das Gebäude ein Parkplatz oder eine ähnliche Fläche befinden, muss der Kunde sicherstellen, dass während der Montage keine Fahrzeuge oder anderes Eigentum unter den Stellen stehen, an denen die Tischlerei eingebaut wird, um Sachschäden durch herabfallendes Material während der Montage oder Demontage zu vermeiden;
  • Die Montage an Einrichtungen, bei denen die Sicherheit nicht gewährleistet ist (Zäune, Treppen usw.), darf nicht durchgeführt werden.

Demontage und zusätzliche Arbeiten

Wenn Demontage und zusätzliche Arbeiten nicht ausdrücklich im Angebot des Verkäufers angegeben sind, werden sie nicht ausgeführt. Die Demontage umfasst die Demontage der vorhandenen Türen und Fenster. Wenn alte Fenster ausgetauscht und die alten Rahmen herausgeschnitten werden, ist das Unternehmen nicht für Schäden an der umgebenden Fensterstruktur verantwortlich. Die Behebung möglicher Schäden an der äußeren Umfassungswand und der Wandkonstruktion, die während der Demontage aufgrund von Verschlechterungen der Wandkonstruktion oder besonderer Montagemethoden entstehen können, ist nicht Bestandteil dieses Angebots. Etwaige Reparaturen am Putz und an der Wandkonstruktion werden vom Kunden eigenständig organisiert und durchgeführt. Der Kostenvoranschlag beinhaltet auch nicht den Transport der alten Fenster zu einer Entsorgungsstelle. Auf Wunsch des Kunden können wir alle diese Arbeiten in den Kostenvoranschlag aufnehmen, in Rechnung stellen und professionell ausführen.

Der Einbau umfasst die Lieferung und den Einbau von Fenstern und/oder Türen in vorbereitete Wandöffnungen gemäß den vom Hersteller vorgeschriebenen Einbaudetails mit dem je nach Art des Einbaus erforderlichen Material. Der Einbau umfasst nicht die Demontage alter Fenster, Arbeiten an der umgebenden Wandstruktur, Tischlerarbeiten, Maurerarbeiten oder Malerarbeiten. Auch die Montage von Abschlussleisten, Fensterbänken, Außenrollos, Jalousien usw. ist nicht inbegriffen.

Bei Montage Verlegung nach den RAL-Richtlinien sollte die Abdichtung der Fugen nach dem System „innen gründlicher als außen“ erfolgen. Die Versiegelung ist dreilagig und besteht aus einer inneren dampfundurchlässigen Barriere, einer äußeren dampfdurchlässigen Barriere und einer zentralen Wärme- und Schallschutzbarriere. Wir verwenden je nach Situation verschiedene Systeme für die Umsetzung der RAL-Installation.

Wenn der Verkäufer oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen den Einbau der Türen und Fenster nicht selbst vornimmt, übernimmt der Verkäufer keine Garantie für den Einbau, Unregelmäßigkeiten, Schäden oder die Verwendung von Einrichtungsgegenständen und Beschlägen.

Die Sockelleisten in den Zimmern werden nach der Installation der Rahmen angebracht.

Wenn der Kunde auch Ausführungen an der inneren Umfassungswand bestellt, sind Malerarbeiten nicht enthalten (enthalten sind Gipskartonarbeiten und die erste Grobputzschicht; nicht enthalten sind das Schleifen, weitere Spachtelarbeiten und das Weißeln).

Falls die Montage der bestellten Elemente auf Wunsch des Kunden in zwei Teilen erfolgt, werden dem Kunden die zusätzlichen Transportkosten in Rechnung gestellt und die Rechnung wird separat nach der Installation des ersten Teils und vor der Installation des zweiten Teils ausgestellt. Das Risiko von Schäden an den Teilen, die in diesem Fall vom Kunden gelagert werden, trägt der Kunde selbst.

9. INSPEKTION UND ÜBERGABE

Zu Beginn und am Ende der Installationsarbeiten muss der Kunde oder sein Vertreter in der Anlage anwesend sein. Mit seiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll bestätigt der Kunde, dass er die Ware ohne Fehler oder Mängel übernommen hat. Wenn sich der Kunde zu den Produkten und/oder Dienstleistungen äußert, müssen die Kommentare im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Falls der Kunde bei Abschluss der Installation nicht vor Ort ist und das Übergabeprotokoll nicht unterzeichnet, gilt die Ware als mängelfrei abgenommen und installiert.

10. WARTUNG UND INSTANDHALTUNG

Reparaturen an den Türen und Fenstern dürfen innerhalb der Garantiezeit nur vom Fachmann des Unternehmens oder von einem autorisierten Servicetechniker durchgeführt werden, ansonsten erlischt die Garantie. Alle Produkte des Unternehmens müssen alle zwei Jahre überprüft und, falls erforderlich, mit Originalteilen sach- und fachgerecht repariert werden. Die kostenpflichtige Wartung wird von einem Servicetechniker des Unternehmens oder einem autorisierten Servicetechniker durchgeführt. Jeder Serviceeinsatz muss auf der Garantiekarte eingetragen werden. Nur mit einer ausgefüllten Garantiekarte kann die gesamte Garantie für alle Produkte gelten.

Die Wartung der Außentüren und -fenster sowie der Materialien geht nach der Übergabe der Produkte in die Verantwortung des Kunden über. Die Wartung und Einstellung der Fenster nach dem Einbau ist nicht im Angebot enthalten. Der Unterhalt kann nicht Gegenstand einer Klage sein.

11. CE-KENNZEICHNUNG

Der Hersteller, d. h. das Unternehmen, gewährleistet, dass seine Produkte unter den von der CE-Kennzeichnungsnorm vorgeschriebenen Bedingungen hergestellt werden.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Irrtümer in unseren Prospekten, Katalogen, Preislisten, Skizzen, Zeichnungen, Berechnungen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns vor.

Alle technischen Details sowie Muster, Broschüren, Kataloge, Skizzen und dergleichen bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers und sind hinsichtlich ihrer Vervielfältigung und Verwendung gesetzlich geschützt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vom 13. März 2018 bis zur Stornierung.

Jelovica, d.o.o.
Kidričeva 58
4220 Škofja Loka
Slowenien

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